Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben Beteiligten Personen.

Die Realisierung eines Bauprojekts stellt hohe Anforderungen an die Planung, Vorbereitung und Ausführung eines Bauvorhabens. In jeder Phase des Projekts müssen komplexe Zusammenhänge fachgerecht umgesetzt werden.

Aufgrund der Vielzahl der an einem Bauvorhaben Beteiligten Personen kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Das private Baurecht umfasst folgende exemplarische Leistungen:

  • Durchsetzung von Gewährleistungsrechten
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen
  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen
  • Projektbegleitende Beratung
  • Nachtrags- und Behinderungsmanagement
  • Feststellung von Planungs- und Baumängel durch Sachverständige
  • Beratung im Anlagenbau

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst die verwaltungsrechtlichen Regelungen, welche die Zulässigkeit und die Grenzen baulicher Anlagen betreffen.

Dies betrifft regelmäßig:

  • Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren
  • Beratungen im Rahmen des Erschließungsverfahrens von Baugebieten
  • Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Überprüfung von Erschließungsbeiträgen