Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Zu unterscheiden ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb und unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte. Zum 18.04.2016 wurde das Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte umfassend reformiert.

Die Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) und die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind entfallen. Die Vergabe dieser Leistungen wird nunmehr von der Vergabeverordnung (VgV) abgedeckt.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das zentrale Regelwerk und enthält die allgemeinen Grundsätze die bei der Vergabe zu beachten sind.

Als weitere Regelungen kommt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Betracht.

Die Vielzahl der Regelungen und deren Abgrenzungsschwierigkeiten erfordern regelmäßig eine Beratung in folgenden Bereichen:

  • Beratung der öffentlichen Auftraggeber für eine rechtssichere Ausschreibung
  • Rügen von Fehlern innerhalb des Vergabeverfahrens
  • Durchführung von Nachprüfungsverfahren
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Vergabe