Familienrecht

Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern, Familien und Verwandten.

Viele Gründe können zu Veränderungen in diesen Rechtsbeziehungen führen. Das eheliche und partnerschaftliche Zusammenleben, die Trennung oder ein anderer Schicksalsschlag können die Ursache einer solchen Veränderung sein.

Regelmäßig ergeben sich daraus bedeutende rechtliche Konsequenzen, die erhebliche Auswirkungen haben können.

Bei familienrechtlichen Angelegenheiten erfordern folgende Themen in der Regel eine rechtliche Beratung:

  • Erstellung von Eheverträgen
  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung im Sorge- und Umgangsrecht