Architektenrecht

Das Architenktenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten, Bauingenieure und der weiteren am Bauvorhaben Beteiligten Fachplaner.

In dem Vertragsverhältnis mit dem Bauherr kommen allgemeine zivilrechtliche Rgelungen aus dem BGB, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und weitere spezielle Regelungen zur Anwendung.

Die verschiedenen Gesetze und Regelwerke sind eine wesentliche Ursache für die Komplexiät des Rechtsgebiets und stellen daher hohe Anforderungen an die Bauherren und die Planer.

Aus diesen Gründen wird regelmäßig bei diesen Themen eine Rechtsberatung in Anspruch genommen:

  • Erstellung von Architektenverträgen
  • Prüfung von Honoraransprüchen
  • Gestaltung der Vertretungsbefugnisse
  • Feststellung von Planungsmängel durch Sachverständige
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen